Krankenhaus-Tagegeld
Ist man krank und muss ins Spital, dreht sich alles darum, bald wieder gesund zu werden.
Oft werden dabei unerwartete Kosten, die durch einen Aufenthalt im Krankenhaus entstehen können, völlig vergessen. Mehrkosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können aber ein großes Loch ins Budget reißen.
Dazu kann ein Selbstbehalt in der Sozialversicherung für Mitversicherte, laufende Fixkosten wie Wohnungsmiete, Auto, Telefon oder Mehrausgaben für Haushaltshilfe und Kinderbetreuung etc. oder Einkommensverluste wie z.B. Provisionen und Trinkgelder zählen.
Damit das nicht passiert, gibt es die Tagegeld-Versicherung. Sie ist eine private Zusatzversicherung, die für jeden Tag im Spital ein fix vereinbartes Krankentagegeld bezahlt.
Folgende Leistungen sind vereinbar:
- Tagegeld pro Tag eines Spitalaufenthaltes – zu Ihrer freien Verfügung ohne Nachweis von Kosten! (z.B. Kostenbeitrag im Krankenhaus, Lesestoff, sonstige Mehrausgaben)
- Begleitkostenübernahme bei Spitalsaufenthalt eines versicherten Kindes
- Bezahlung eines Entbindungsgeldes
- Knochenbruchpauschale
- Verdoppelung des Tagegeldes! Je nach gewählter Variante erhalten Sie in bestimmten Fällen das doppelte Tagegeld (z.B. im Ausland oder bei Unfall)
- Tagegeld auch für Aufenthalte in Kur- und Erholungsheimen – bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr
- Rehabilitationszuschusses
- Kosten für vorübergehende Pflege nach stationärem Krankenhausaufenthalt – bis zu 45 Tage pro Kalenderjahr
- keine allgemeine Wartezeit
Viele Versicherungen bieten einen Familienrabatt an!