Pflegevorsorge

Versicherungs- und Immobilienagentur

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Die heutigen und künftigen medizinischen Standards steigern sich laufend, neue Medikamente, Behandlungs-, Operations- und Therapieformen machen Geschichte. Viele Krankheitsbilder welche noch vor 10 Jahren teils schlecht oder nicht behandelbar oder gar unheilbar waren sind aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Forschung kein Grund mehr

 

Die Folge daraus ist, dass sich unsere Lebenserwartung permanent steigert. Gleichzeitig ist aber nicht gewährleistet, dass unser Körper diesen Fortschritt auch immer mitmachen kann. Wir erfreuen uns zwar an einem längeren Leben, dies ist jedoch keine Garantie dass wir mit 80 oder gar 90 Jahren uns so fit fühlen wie mit 50 Jahren. Oft ermüdet der Körper schneller und unsere Bewegungs- und Reaktionsfähigkeit lässt nach. Rasch kann es zu Unfällen kommen, oft ein einfacher Sturz über eine Stiege und ein komplizierter Bruch verändert das Leben schlagartig.

Trotz den revolutionären Operationen und Therapien verbleibt dann oft eine Gehbehinderung, da im Alter der Heilungsprozess abnimmt. Nicht selten sind die Folgen daraus eine Bewegungseinschränkung oder gar Pflegebedürftigkeit.

Somit ist man ab diesem Zeitpunkt auf fremde Hilfe angewiesen, die je nach Pflegegrad viel Geld kosten kann.

Die staatlichen Pflegeunterstützung ist ab diesem Zeitpunkt gefragt, abhängig der jeweiligen Pflegestufe erhalten Betroffene im Jahr 2019 (netto) ein Pflegegeld, je nach Zeitaufwand zwischen

  • Pflegestufe 1: €    157,30 bei mehr als   60 Stunden pro Monat
  • Pflegestufe 2: €    290,00 bei mehr als   85 Stunden pro Monat
  • Pflegestufe 3: €    451,80 bei mehr als 120 Stunden pro Monat
  • Pflegestufe 4: €    677,60 bei mehr als 160 Stunden pro Monat
  • Pflegestufe 5: €    920,30 bei mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.
  • Pflegestufe 6: € 1.285,20 bei mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
  • Pflegestufe 7: € 1688,90 bei mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.

Die Frage stellt sich, ob wir künftig